Energetische Sanierung: Fördergelder Schweiz 2026 nutzen
- 9. Juli
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Rund 900'000 Öl- und Gasheizungen müssen in der Schweiz bis 2050 ersetzt werden. Das bedeutet: Jedes Jahr stehen rund 30'000 Heizungsersätze an. Gleichzeitig stehen 2026 rund CHF 607 Millionen an Fördergeldern für energieeffizientes Bauen und Sanieren bereit. Wer als Hausbesitzer oder Immobilieninvestor jetzt plant, kann einen erheblichen Teil der Investition zurückholen – vorausgesetzt, man kennt die Regeln. Dieser Beitrag zeigt, welche Fördergelder es 2026 in der Schweiz für die energetische Sanierung gibt, was sich bei GEAK und MuKEn ändert und mit welchen Massnahmen sich Aufwand und Ertrag am besten ausbalancieren lassen.
Wie viel Fördergeld steht 2026 tatsächlich zur Verfügung?
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist die wichtigste Anlaufstelle für Fördergelder bei der energetischen Sanierung. 2024 wurden daraus CHF 528 Millionen ausbezahlt – gleich viel wie im Vorjahr, was laut Bundesamt für Energie (BFE) erstmals seit 2016 eine Stagnation darstellt. Für 2026 stehen nun rund CHF 607 Millionen zur Verfügung, finanziert über CO2-Abgabe-Erträge des Bundes sowie kantonale Beiträge.
Neu dazu kommt ein Impulsprogramm für klimafreundliche Gebäude, das seit Januar 2025 läuft: Bis zu CHF 200 Millionen pro Jahr stehen während zehn Jahren zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen bereit. Damit wächst der Topf spürbar – die Fördergelder werden aber nicht automatisch ausbezahlt. Wer eine Sanierung plant, muss das Gesuch vor Baubeginn stellen und die kantonalen Vorgaben einhalten, die sich von Kanton zu Kanton stark unterscheiden.
Für Vermieter und Investoren lohnt sich ein zweiter Blick: Viele Kantone koppeln Fördergelder inzwischen an Sanierungspläne für ganze Liegenschaften statt an Einzelmassnahmen. Wer mehrere Massnahmen kombiniert – etwa Fassadendämmung und Heizungsersatz gleichzeitig – erhält häufig einen höheren Fördersatz als bei isolierten Einzelschritten.
GEAK Plus wird zur Pflicht für Fördergelder
Im August 2025 hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) die MuKEn 2025 verabschiedet, die fünfte Ausgabe der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Die Umsetzung in kantonales Recht erfolgt gestaffelt zwischen 2025 und 2030 – wer in einem bestimmten Kanton baut oder saniert, sollte den aktuellen Stand vor Ort prüfen.
Eine zentrale Änderung betrifft den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK): Wer künftig Fördergelder für die Gebäudehülle oder einen Heizungsersatz beantragen will, kommt am GEAK Plus nicht mehr vorbei. Der GEAK Plus zeigt nicht nur die Energieeffizienzklasse (A bis G), sondern liefert bis zu fünf konkrete Sanierungsvarianten für das eigene Gebäude. Die Erstellung kostet meist zwischen CHF 1'000 und 1'500 und wird in den meisten Kantonen selbst wieder gefördert.
Für Hauseigentümer heisst das: Der GEAK Plus ist nicht mehr ein optionales Beratungsinstrument, sondern der erste Schritt jeder förderfähigen Sanierungsplanung.
Solaranlage: Kosten, Einmalvergütung und Amortisation
Photovoltaik bleibt eine der gefragtesten Massnahmen. Für eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus mit rund 50 m² Dachfläche und 10 kWp Leistung liegen die Investitionskosten 2026 bei CHF 25'000 bis 30'000 inklusive Installation, was einem Preis von rund CHF 1'600 bis 2'200 pro kWp entspricht.
Der Bund reduziert die Nettoinvestition über die Einmalvergütung (EIV): Für eine 10-kWp-Anlage sind das aktuell rund CHF 3'600 bei angebauten und CHF 4'000 bei integrierten Anlagen. Viele Kantone legen eigene Beiträge obendrauf – zwischen CHF 1'000 und 3'000 pauschal oder abhängig von der Anlagenleistung. Zusätzlich lässt sich die gesamte Investition als Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abziehen, allerdings nur noch bis Ende 2027 – ein Argument, die Solaranlage nicht auf die lange Bank zu schieben. Mit Förderung und Steuerabzug amortisieren sich die meisten Anlagen innerhalb von 10 bis 14 Jahren.
Wärmepumpe statt Öl- oder Gasheizung
Rund 60 Prozent der 1,5 Millionen Wohngebäude in der Schweiz werden noch fossil beheizt: 37 Prozent mit Ölbrenner, 17 Prozent mit Gas. Der Trend zeigt jedoch klar Richtung erneuerbar – der Marktanteil erneuerbarer Heizsysteme bei Neuinstallationen stieg von rund 61 Prozent im Jahr 2020 auf 88 Prozent im Jahr 2023. Gleichzeitig hat sich der Absatz von Wärmepumpen 2024 nach Jahren des starken Wachstums um rund 30 Prozent abgeschwächt – ein guter Moment für Hausbesitzer, die auf einen Anbieter mit freien Kapazitäten und realistischen Lieferfristen treffen.
Wer eine fossile Heizung ersetzt, profitiert in der Regel gleich doppelt von Fördergeldern: einerseits über das Gebäudeprogramm, andererseits häufig über kantonale Zusatzprogramme speziell für den Heizungsersatz. Für Vermieter kommt ein dritter Punkt dazu: Mit der schrittweisen Umsetzung der MuKEn 2025 werden Vorschriften zu fossilen Heizungen in den nächsten Jahren in mehreren Kantonen strenger – wer frühzeitig ersetzt, vermeidet Zeitdruck und sichert sich die aktuell noch höheren Fördersätze.
Minergie als Referenz für nachhaltiges Bauen und Sanieren
Als Massstab für energieeffizientes Bauen hat sich der Schweizer Baustandard Minergie etabliert: Aktuell sind knapp 60'000 Gebäude in der Schweiz nach Minergie zertifiziert, über die letzten 25 Jahre wurden dadurch rund 12 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Die Minergie-Anforderungen gehen in vielen Bereichen bereits über die neue MuKEn 2025 hinaus – wer nach Minergie saniert oder baut, ist regulatorisch auf der sicheren Seite und für künftige Verschärfungen gerüstet.
Praktische Tipps für Ihre Sanierungsplanung
GEAK Plus zuerst erstellen. Ohne diesen Ausweis sind viele Fördergelder für Gebäudehülle und Heizungsersatz künftig gar nicht mehr zugänglich.
Kantonale Programme frühzeitig prüfen. Über Plattformen wie energiefranken.ch lässt sich in wenigen Minuten abklären, welche Beiträge im eigenen Kanton zusätzlich zum Gebäudeprogramm möglich sind.
Massnahmen bündeln statt einzeln umsetzen. Wer Fassade, Fenster und Heizung im selben Sanierungsschritt angeht, profitiert häufig von höheren Fördersätzen als bei Einzelmassnahmen.
Steuerabzüge nicht verstreichen lassen. Der volle Abzug der Investition als Liegenschaftsunterhalt gilt für Solaranlagen nur noch bis Ende 2027 – wer plant, sollte den Zeitpunkt entsprechend legen.
Heizungsersatz planen, bevor die Anlage ausfällt. Ein geplanter Ersatz erlaubt Zeit für Offertvergleiche und Förderanträge; ein Notfallersatz bei Ausfall im Winter lässt beides oft nicht mehr zu.
Für vermietete Liegenschaften: MuKEn-Fahrplan des Kantons kennen. Wer weiss, wann strengere Vorschriften im eigenen Kanton greifen, kann Investitionen zeitlich so legen, dass sie sowohl Fördergelder als auch künftige Konformität sichern.
Fazit
2026 ist ein günstiger Zeitpunkt für die energetische Sanierung in der Schweiz: Die Fördertöpfe wachsen, mit dem Impulsprogramm kommt zusätzliches Geld dazu, und der Steuerabzug für Solaranlagen läuft absehbar aus. Gleichzeitig wird die Antragstellung komplexer – GEAK Plus, kantonale Detailregelungen und die gestaffelte Einführung der MuKEn 2025 verlangen eine saubere Planung. Wer Fördergelder, Steuervorteile und die richtige Reihenfolge der Massnahmen sinnvoll kombiniert, saniert nicht nur nachhaltiger, sondern auch deutlich günstiger.
Kontaktieren Sie Kurt Projekte für eine unverbindliche Beratung – wir begleiten Sie von der ersten Analyse über die Förderanträge bis zur Umsetzung Ihrer Renovation oder Ihres Umbaus.
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